Brauchen Bordellbetreiber eine Zulassung

Bordell
In den letzten Berichten haben wir verstärkt auf Deutschland geblickt. Dort ist die käufliche Liebe seit 2002 erlaubt. Dennoch erfolgt großer Druck von der EU, den Markt weiter zu regulieren. Nun wurde bekannt, dass die Bordell Betreiber ins Visier der Behörden geraten. Bislang konnte jeder ein Bordell eröffnen, einen Saunaclub oder eine Escort Agentur betreiben. Das wird sich ab 2016 allerdings ändern. Wer nun einen solchen Betrieb eröffnen möchte, muss seine Zuverlässigkeit nachweisen. Das deutsche Gesetz kennt beim Wort Zuverlässigkeit viele Erhebungen. So konnten wir einen Hobby-Jäger entdecken, der keinen Jagdschein mehr erhielt, da er Steuerrückstände hatte und somit nicht als zuverlässig galt. Ein Irrsinn. Nun soll auch jeder Bordell Betreiber eine Zuverlässigkeit nachweisen. Wer also Steuerrückstände hat oder in den letzten Jahren verurteilt wurde, dem wird die Lizenz für die Prostitution verweigert. Wie das allerdings umsetzbar sein wird, bleibt ein Rätsel. Die deutsche Bordell Landschaft hat sich schon lange gewandelt.

Bordell ist ein Unternehmen

Früher wurden Bordelle sehr stümperhaft geführt. Mittlerweile ist es aber üblich, das Bordelle durch Kapitalgesellschaften (in Deutschland z.B. GmbH) betrieben wird. Andere Bordelle wechseln regelmäßig den Besitzer. Ohnehin erscheint es sehr fraglich, ob die eingetragenen Geschäftseigentümer wirklich das Sagen haben. In der Regel agieren sie nur als Strohmänner. Insofern dürfte das neue Gesetz kaum etwas an dem Zustand ändern, außer dass höhere Betriebskosten anfallen werden.

Noch mehr ändert sich

Die neuen Regulierungen in der Prostitution in Deutschland sollen aber auch die Frauen betreffen. Diese müssen sich künftig anmelden. Dafür ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Frauen ab 21 Jahren müssen demnach 1 x pro Jahr zum Check. Unter 21 Jahren alle 2 Jahre. Erlaubt ist die Prostitution ab 18 Jahren in Deutschland. Als Beispiel: In der Schweiz bereits ab 16 Jahren.